Software-Lizenzvereinbarung
Die G DATA CyberDefense AG, ihre verbundenen Unternehmen und Lizenznehmer (im Folgenden „G DATA“) gewähren Ihnen (im Folgenden „ANWENDER“) als Anwender der vorliegenden Software (im Folgenden „SOFTWARE“) ein Nutzungsrecht an der SOFTWARE ausschließlich unter der Bedingung, dass Sie allen Inhalten dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Durch das akzeptieren dieser Lizenzvereinbarung oder einer gleichsinnigen Willensäußerung kommt ein rechtsverbindlicher Nutzungsvertrag gemäß den folgenden Bestimmungen zwischen dem ANWENDER und G DATA zustande. Lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig. Falls Sie nicht zustimmen, so klicken Sie bitte auf die entsprechende Schaltfläche oder äußern sich anderweitig in diesem Sinne und verwenden Sie die SOFTWARE in diesem Fall nicht.
1. Definitionen
„Signatur-Updates": Von G DATA Produkten genutzte Inhalte, die nach Freigabe durch G DATA aktualisiert werden, beispielsweise Signaturen von Viren, Spy- oder ähnlicher Malware, Antispam-Regeln, URL-Listen, Firewall-Regeln etc.
„Dokumentation": Die im Lieferumfang der SOFTWARE enthaltenen Handbücher und Anwenderhinweise.
„Lizenzdokument": Das G DATA Lizenzzertifikat oder ein gleichlautendes von G DATA ausgestelltes Lizenzdokument oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem ANWENDER und G DATA, aus der der Umfang und die Nutzungsdauer der Lizenz hervorgeht. Im Falle von Consumer-Produkten können diese Informationen auch auf der Verpackung oder im Produktdatenblatt genannt werden.
„Software-Update": Eine Version der SOFTWARE, die veröffentlicht wurde und die die vorherige Version der SOFTWARE ersetzt.
„Lizenz“: Nutzungsrecht zur Nutzung der SOFTWARE auf maximal einem Endgerät (PC -physisch oder virtuell-, Mobiltelefon, Handheld PC, Tablett PC etc.). Eine Lizenz gilt als „genutzt“, wenn sie in den Direktzugriffspeicher (RAM) eines Endgerätes geladen oder auf dessen Permanentspeicher (Festplatte o.ä.) installiert ist.
„Zugangsdaten“: Alle Registriernummern, Benutzernamen, Passwörter etc. die im Lieferumfang der Software enthalten sind oder von G DATA während der Installation oder Nutzung der SOFTWARE bezogen werden (beispielsweise um Zugang zu Signatur-Updates oder Software-Updates zu erhalten).
2. Nutzungsrecht
Gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt G DATA dem ANWENDER ein nicht ausschließliches, zeitlich befristetes und nur gemäß den hier angeführten Bestimmungen übertragbares Nutzungsrecht an der SOFTWARE zum internen Geschäftsbetrieb des ANWENDERs entsprechend des im Lizenzdokument festgelegten Umfanges sowie der dort genannten Nutzungsdauer. Zusätzlich erhält der ANWENDER das Recht, eine Kopie der SOFTWARE zu Archivierungszwecken anzufertigen, die auch für die Wiederherstellung nach einem Notfall verwendet werden kann. Das Nutzungsrecht erstreckt sich explizit auch auf alle Software-Updates und Signatur-Updates, die von G DATA im durch das Lizenzdokument festgelegten Nutzungszeitraum freigegeben werden.
Der ANWENDER darf die SOFTWARE maximal auf der Anzahl von PCs installieren und nutzen, die im von G DATA ausgestellten Lizenzdokument genannt wird. Das Lizenzdokument dient dem ANWENDER als Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung der entsprechenden Anzahl von Lizenzen.
Der ANWENDER ist nicht berechtigt, die SOFTWARE ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch G DATA (i) zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder die SOFTWARE sonst wie entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gestattet; (ii) eigene Produkte auf Basis der SOFTWARE zu erstellen; (iii) zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren. Der ANWENDER ist darüber hinaus nicht berechtigt, Zugangsdaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von G DATA an Dritte weiterzugeben.
3. Eigentumsvorbehalt
Die SOFTWARE ist Eigentum von G DATA oder seiner Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschützt. G DATA und ihre Lizenzgeber bleiben Inhaber aller Rechte, Titel und Nutzungsrechte an der SOFTWARE sowie allen Kopien, Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und abgeleiteten Produkte der SOFTWARE. Alle dem ANWENDER nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben bei G DATA bzw. deren Lizenzgeber. Das Nutzungsrecht an der SOFTWARE gem. Ziffer 2 geht erst nach vollständiger Bezahlung an den ANWENDER über.
4. Gewährleistung
Stellt G DATA die SOFTWARE auf Datenträgern zur Verfügung, so gewährleistet G DATA, dass die Datenträger, auf denen die SOFTWARE gespeichert ist, bei normaler Verwendung im Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Auslieferung nicht schadhaft sind. G DATA ersetzt kostenlos schadhafte Datenträger, die innerhalb der Gewährleistungsfrist an G DATA zurückgegeben werden. Die oben genannte Gewährleistung gilt nicht, wenn die Datenträger mit der SOFTWARE aufgrund nicht autorisierter Verwendung der SOFTWARE beschädigt werden. G DATA gewährleistet, dass die SOFTWARE, sofern wie von G DATA ausgeliefert und gemäß der Dokumentation eingesetzt, in einem Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab der Lieferung im Wesentlichen der Dokumentation entspricht. Entspricht die SOFTWARE dieser Gewährleistung nicht und teilt der ANWENDER G DATA dies innerhalb des Gewährleistungszeitraums von neunzig (90) Tagen mit, bietet G DATA nach eigenem Ermessen eine der folgenden Möglichkeiten an: (i) Reparatur der SOFTWARE, (ii) Ersatz der SOFTWARE durch Software mit, im Wesentlichen, demselben Funktionsumfang oder (iii) Beendigung dieser Lizenzvereinbarung und Rückerstattung der entsprechenden für die nicht konforme SOFTWARE entrichteten Lizenzgebühren. Die oben genannte Gewährleistung schließt Mängel aus, die durch Unfall, Missbrauch, nicht autorisierte Reparatur, Veränderungen bzw. Erweiterungen oder unsachgemäßen Einsatz entstanden sind. Soweit dies die geltenden Gesetze zulassen, sind die genannten Garantien ausschließlich und ersetzen alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder vorausgesetzten Garantien, einschließlich der Garantien für die Eignung für einen bestimmten Zweck und für ausreichende Qualität. G DATA garantiert ausdrücklich nicht, dass die SOFTWARE allen Anforderungen des ANWENDERS genügt oder dass der Betrieb der SOFTWARE unter allen Umständen störungsfrei verlaufen wird. G DATA, ihre Lizenzgeber, Zulieferer, Lizenznehmer oder Handelspartner sind nicht haftbar für jedwede materielle oder immaterielle Schäden beim ANWENDER, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE oder dieser Lizenzvereinbarung entstehen, entstanden sind oder entstehen könnten, ausgenommen Fälle grober Fahrlässigkeit oder anderer auf Grund gesetzlicher Bestimmungen festgelegter Sachverhalte. In jedem Fall ist diese Haftung beschränkt auf den für die Nutzung der SOFTWARE entrichtete Kaufpreis oder im Falle von Personenschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen in Bezug auf den Einsatz der SOFTWARE ist ausschließlich der ANWENDER verantwortlich. Er verpflichtet sich mit der Annahme dieser Lizenzvereinbarung zu deren Einhaltung.
5. Technischer Support
Unter dieser Lizenzvereinbarung hat G DATA keine Verpflichtung, Wartung bzw. Support für die SOFTWARE zur Verfügung zu stellen. G DATA erbringt freiwillig und nach eigener Maßgabe Support für die SOFTWARE gemäß den jeweils gültigen Richtlinien von G DATA.
6. Ende der Lizenzvereinbarung
Diese Lizenzvereinbarung endet sofort, wenn der ANWENDER gegen enthaltene Bestimmungen verstößt. Nach Beendigung ist der ANWENDER verpflichtet, die Nutzung der SOFTWARE mit sofortiger Wirkung einzustellen und sämtliche Kopien zu vernichten.
7. Übertragung
Der ANWENDER ist berechtigt, die in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte und diese Lizenzvereinbarung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von G DATA und ausschließlich als Ganzes an Dritte zu übertragen.
8. Geltendes Recht
Diese Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ist eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise gesetzeswidrig oder von G DATA nicht durchsetzbar, so ist diese von G DATA im höchstmöglichen Umfang zu ersetzen und bleiben die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung davon unberührt. Der Verzicht auf die Durchsetzung der Rechte im Fall einer Verletzung der Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung stellt keinen solchen Verzicht für etwaige spätere Verstöße oder Verletzungen dar.
9. Software Dritter
Die SOFTWARE kann Software anderer Hersteller enthalten, die im Rahmen von Open-Source- oder freien Softwarelizenzen verfügbar sind. Ungeachtet hier aufgeführter anderslautender Bestimmungen wird die Open-Source-Software unter den eigenen Lizenzbedingungen lizensiert. Die Open-Source-Lizenzbedingungen haben Vorrang vor obenstehenden Regelungen, soweit diese Regelungen strengere Beschränkungen als die geltenden Open-Source-Lizenzbedingungen auferlegen. Open-Source-Software Notice/License Information
10. Weitere Vereinbarungen
Diese Lizenzvereinbarung und die Lizenzdokumente zur SOFTWARE stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen dem ANWENDER und G DATA in Bezug auf SOFTWARE dar und treten an die Stelle aller vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Angebote und Zusagen bezüglich der SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung kann nur durch Lizenzdokumente oder eine andere schriftliche Vereinbarung geändert werden, die gemeinsam mit dieser Lizenzvereinbarung oder nachfolgend erstellt und von G DATA und dem ANWENDER unterzeichnet worden sind.
G DATA CyberDefense AG, 2019