„Bring Your Own Device“ ist besonders in Deutschland mit rechtlichen und technischen Herausforderungen verknüpft, da die Rechtslage in einigen Bereich noch nicht ganz klar ist. Fest steht, BYOD bietet durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität Vorteile für Arbeitgeber, aber stellt sie auch vor Herausforderungen wie Datenschutz, Datensicherheit sowie Arbeits-, Lizenzrecht und steuerrechtliche Anforderungen. Arbeitnehmer profitieren im Gegenzug von mehr Flexibilität und Freiheiten in ihrer Arbeit, müssen sich jedoch an den Kosten beteiligen und je nach Unternehmen ein umfassendes Regelwerk beachten und einhalten.
Für Unternehmen, die unschlüssig sind, ob sie BYOD einführen sollen ist ein Kompromiss möglich, da „Bring Your Own Device“ nicht zwingend alle gebotenen Möglichkeiten ausschöpfen muss, sondern durchaus auf wenige Funktionen und Mobilgerätetypen beschränkt werden kann. Zum Beispiel, indem nur das Abrufen von E-Mails, die Kalenderfunktionen oder das Herunterladen von Informationen zu bestimmten Aufträgen über Smartphones und Tablets erlaubt werden. Das reduziert deutlich die Komplexität der Anforderungen und etwaige organisatorische Probleme entstehen eventuell erst gar nicht.
Die Entscheidung, ob man auf den Fahrt aufnehmenden BYOD-Zug aufspringt, muss schlussendlich das Unternehmen treffen. Fest steht, ein überschaubares BYOD-Anwendungsspektrum erleichtert auf jeden Fall den Einstieg. Und flankiert von einer sinnvollen Firmen- und Sicherheitspolicy kann „Bring Your Own Device“ sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein erfolgsversprechendes Konzept sein.