G DATA Computer Soforthilfe – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundlagen 

G DATA CyberDefense AG bietet Kunden auf Basis eines Dienstvertrages Beratung und Unterstützung für den Betrieb und die Benutzung von PCs/Notebooks/Tablets/Smartphones (im Folgenden G DATA Computer Soforthilfe genannt). Gegenstand des Dienstvertrages (im Folgenden Service-Vertrag genannt) ist die Regelung und Durchführung der nachstehend beschriebenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

 

Vertragspartner 

Vertragspartner sind die G DATA CyberDefense AG (im Folgenden G DATA genannt), geschäftsansässig G DATA Campus, Königsallee 178 a, 44799 Bochum, eingetragen beim Amtsgericht Bochum HRB 6886, und der Kunde (im Folgenden Kunde genannt). 

 

Vertragsschluss 

Der Service-Vertrag kommt zustande durch den Auftrag des Kunden und die Auftragsbestätigung durch G DATA. Die Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail von G DATA an den Kunden. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Bereitstellung der Leistung durch G DATA. Soll der Vertrag anderweitig zustande kommen, bedarf dies einer ausdrücklichen und gesonderten Regelung.

 

Vertragsbestandteile 

Vertragsbestandteile des Service-Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) und die G DATA Preisliste (im Folgenden Preisliste genannt). 

 

Service-Leistungen

G DATA bietet mit seiner Leistung G DATA Computer Soforthilfe Leistungen/Zusatzleistungen an durch persönliche und für den Kunden individuelle Beratung und Unterstützung. G DATA erbringt sämtliche Dienstleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Kunden in bester Weise gerecht werden. Alle Leistungen, sowohl von G DATA als auch im Zusammenhang mit der G DATA Computer Soforthilfe unterliegen dem Recht des Dienstvertrages nach §§ 611 ff. BGB; ein werkvertraglicher Erfolg wird von G DATA nicht geschuldet. G DATA ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen. G DATA haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln. 

Sofern zwischen der G DATA CyberDefense AG und dem Kunden bereits ein Vertragsverhältnis besteht oder während der Laufzeit des Service-Vertrages zustande kommt (im Folgenden Lizenzvertrag genannt), werden die Regelungen des Lizenzvertrages durch G DATA Computer Soforthilfe nicht berührt. 

 

 

Kommunikationswege und Bedingungen 

G DATA Computer Soforthilfe wird grundsätzlich telefonisch und – sofern erforderlich und technisch möglich – via Fernwartung erbracht (im Folgenden Serviceline genannt). Die telefonische Computer Soforthilfe ist für den Kunden über eine deutsche Rufnummer (0800) erreichbar. Die Fernwartung erfolgt über eine gesicherte Internetverbindung zwischen dem Kunden und G DATA. Entgelte für die Telefon- oder Internetverbindung sind nicht Bestandteil des Service-Vertrages; anfallende Kosten sind gegebenenfalls vom Kunden gesondert zu tragen. 

Für die Erbringung der Leistung durch G DATA ist ein Remotezugang beim Kunden erforderlich. Das für den Remotezugang erforderliche technische Equipment (z. B. DSL-Anschluss, Internet-Zugang, Modem etc.) ist nicht Gegenstand des Service-Vertrages bzw. der G DATA Computer Soforthilfe und muss vom Kunden auf eigene Kosten dauerhaft bereitgestellt werden. 

 

Leistungsübersicht 

1.1. Installation und Beratung 

Der Kunde kann die im Folgenden beschriebenen Beratungsleistungen innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung über einen Zeitraum von 30 Minuten einmalig am Stück in Anspruch nehmen. Die Serviceline der G DATA, die den Kunden im Wege des telefonischen und/oder Remote Supports bei der Installation unterstützt, ist über eine 0800-Rufnummer an 365 Tagen/24 Stunden im Jahr erreichbar. Nicht verbrauchte Beratungsminuten verfallen mit Ende des jeweiligen Gesprächs/Calls. 

Installation und Beratung beinhaltet folgende Dienste:

  • • Deinstallation vorhandener Antivirus-Lösungen
  • • Einstellung der G DATA Tuning-Tools (z. B. Autostart-Optimierung)
  • • Installation von G DATA Softwarelösungen
  • • Anwendung der empfohlenen G DATA Software-Einstellungen 
  •  

 

1.2 Kleine Inspektion

Der Kunde kann die im Folgenden beschriebenen Beratungsleistungen innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung über einen Zeitraum von 30 Minuten einmalig am Stück in Anspruch nehmen. Die Serviceline der G DATA, die den Kunden im Wege des telefonischen und/oder Remote Supports bei der kleinen Inspektion unterstützt, ist über eine 0800-Rufnummer an 365 Tagen/24 Stunden im Jahr erreichbar. Nicht verbrauchte Beratungsminuten verfallen mit Ende des jeweiligen Gesprächs/Calls. 

Die „Kleine Installation“ beinhaltet folgende Dienste:

  • • Anwendung der empfohlenen G DATA Software-Einstellung
  • • G DATA Updates und aktuelle Programmversion installieren plus Schnelleinstellung der Installation von G DATA Softwarelösungen
  • • Überprüfung und Anwendung des aktuellen Microsoft Betriebssystems (XP, Vista, 7, 8, 10) sowie Microsoft
       Office-Programme
  • • Überprüfung und Anwendung des aktuellen Adobe Readers / Java Plug-Ins
  • • Überprüfung des aktuellen Internet-Browsers

 

1.3 Große Inspektion 

Der Kunde kann die im Folgenden beschriebenen Beratungsleistungen innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung über einen Zeitraum von 60 Minuten einmalig am Stück in Anspruch nehmen. Die Serviceline der G DATA, die den Kunden über die Wege des telefonischen und/oder Remote Supports bei der großen Inspektion unterstützt, ist über eine 0800-Rufnummer an 365 Tagen/24 Stunden im Jahr erreichbar. Nicht verbrauchte Beratungsminuten verfallen mit Ende des jeweiligen Gesprächs/Calls. 

Die große Inspektion beinhaltet die unter Ziffer 1.2 beschriebenen Dienste mit folgenden weiteren Leistungen:

  • • Überprüfung der WLAN-Verschlüsselung
  • • Überprüfung des DNS (Domain Name Service)
  • • Überprüfung der installierten Programme (Beheben von Leistungseinbußen)
  • • Überprüfung der Hosts-Datei
  • • Überprüfung des aktuellen Internet-Browsers
  • • Daten in die Quarantäne verschieben (falls anwendbar)
  • • Daten aus der Quarantäne bewegen (falls anwendbar)
  • • Einstellung der G DATA Tuning-Tools

 

1.4 Ein-Jahr-Service  

Der Kunde kann die im Folgenden beschriebenen Beratungsleistungen innerhalb eines Jahres ab Auftragsbestätigung über einen Zeitraum von 30 Minuten je Kalendermonat in Anspruch nehmen. Die Serviceline der G DATA, die den Kunden über die Wege des technischen und/oder Remote Supports unterstützt, ist über eine 0800-Rufnummer an 365 Tagen/24 Stunden im Jahr erreichbar. Nicht verbrauchte Beratungsminuten verfallen mit dem Ende des jeweiligen Gesprächs/Calls. 

Der Ein-Jahr-Service beinhaltet die unter 1.1 bis 1.3 beschriebenen Dienstleistungen mit folgenden weiteren Leistungen:

Unterstützung, Anwendung und Beratung für folgende Betriebssysteme und Standard-Software:

  • • Microsoft Windows Betriebssysteme (XP, Vista, 7, 8, 10)
  • • Apple Mac OS X-Betriebssysteme (Leopard, Snow Leopard, Lion, Mountain Lion, Maverick, Yosemite)
  • • Standard Office-Anwendungen (z. B. Microsoft Office, Open Office)
  • • Standard Mail-Anwendungen (z. B. Microsoft Office, Apple Mail, Opera, Thunderbird)
  • • Standard Internet-Browser (z. B. Microsoft Internet Explorer, Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Apple Safari,
       Google Chrome)
  • • Konfiguration der enthaltenen Software-Firewall
  • • Konfiguration, Fehlerdiagnose bzg. WLAN/LAN
  • • Installation, Konfiguration und Störungsbehebungen für Zusatzgeräte (z. B. Drucker, Monitor, Maus, externe
       Festplatten)
  • • Konfiguration handelsüblicher Router für den SoHo-Bereich (z. B. AVM Fritzbox, Telekom Speedport, DLINK,
       Netgear, Zyxel, TP-Link)
  • • Konfiguration zum Thema WLAN/LAN für Smartphones und Tablet-Computer mit Anbindung über WLAN/LAN
       an Router für Internet-Zugang
  • • Unterstützung und Beratung hinsichtlich Viren und Spyware
  • • Unterstützung bei der Beseitigung von Viren und Spyware
  • • Prüfung der Kundenhardware auf Befall mit Viren oder Spyware

 

1.5 Ein-Jahr-Service (Abonnement)

Der Ein-Jahr-Service im Abonnement beinhaltet die unter 1.4 beschriebenen Dienstleistungen. Der Service-Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Beginn des Vertragsjahres ist der Tag der Auftragsbestätigung.

 

1.6 Individuelle Schulung/Spezielle Aufgabenstellung 

Der Kunde kann individuelle Schulungen in Anspruch nehmen und sich bei speziellen Aufgabenstellungen beraten/unterstützen lassen. Er kann die Dienstleistung einmalig über einen Zeitraum von entweder 30 Minuten oder 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die Serviceline der G DATA, die den Kunden durch individuelle Schulungen und bei speziellen Aufgabenstellungen unterstützt, ist über eine 0800-Rufnummer an 365 Tagen/24 Stunden im Jahr erreichbar. Nicht verbrauchte Beratungsminuten verfallen mit dem Ende des jeweiligen Gesprächs/Calls. 

Die Dienstleistungen beinhalten insbesondere die Beratung/Betreuung folgender Themengebiete:

  • • Microsoft Windows-Betriebssysteme (XP, Vista, 7, 8, 10)
  • • Apple Mac OS X-Betriebssysteme (Leopard, Snow Leopard, Lion, Mountain Lion, Maverick, Yosemite)
  • • Standard Office-Anwendungen (z. B. Microsoft Office, Open Office)
  • • Standard Mail-Anwendungen (z. B. Microsoft Outlook, Apple Mail, Opera, Thunderbird)
  • • Standard Internet-Browser (z. B. Microsoft Internet Explorer, Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Apple Safari,
       Google Chrome)
  • • Konfiguration der enthaltenen Software-Firewall
  • • Konfiguration, Fehlerdiagnose bzgl. WLAN/LAN
  • • Installation, Konfiguration und Störungsbehebungen für Zusatzgeräte (z. B. Drucker, Monitor, Maus, externe
       Festplatten)
  • • Konfiguration handelsüblicher Router für den SoHo-Bereich (z. B. AVM Fritzbox, Telekom Speedport, DLINK,
       Netgear, Zyxel, TP-Link)
  • • Konfiguration für Smartphones und Tablet-Computer zur Anbindung über WLAN/LAN an Router für Internet-
      Zugang
  • • Unterstützung und Beratung hinsichtlich Viren und Spyware
  • • Unterstützung bei der Beseitigung von Viren und Spyware
  • • Prüfung der Kundensoftware auf Befall mit Viren und Spyware 

 

Pflichten des Kunden  

Der Kunde ist gegenüber G DATA verpflichtet,

1.1
das Fernwartungsprogramm TeamViewer auf seinem PC/Notebook/Tablet/Smartphone zu installieren und auszuführen sowie die Fernbetreuung über einen Remotezugang zu gestatten, dem G DATA IT-Experten die zur Einwahl notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen und für die Dauer der Fernwartung die erforderliche Zustimmung für einen Eingriff zu erteilen, sofern dies zur Erbringung der G DATA Computer Soforthilfe benötigt wird;

1.2 
auf eigene Kosten die bei ihm benötigten Telekommunikationsanschlüsse einschließlich der Ausstattung für einen Remotezugang bereit zu stellen;

1.3
im Bedarfsfall zur Ermöglichung der Fernwartung seinen PC/sein Notebook/sein Tablet/sein Smartphone an den benötigten Internet-Zugang anzuschließen;

1.4
den G DATA IT-Experten die für die G DATA Computer Soforthilfe erforderlichen Aktualisierungen, Installationen, Deinstallationen und Änderungen an der Software des Computers/Notebooks/Tablet/ Smartphone vornehmen zu lassen;

1.5
seine Daten vor Inanspruchnahme der G DATA Computer Soforthilfe derart zu sichern, dass diese im Bedarfsfall mit verhältnismäßigem Aufwand wiederhergestellt werden können;

1.6
G DATA und deren Mitarbeiter schadlos zu halten in Bezug auf sämtliche Ansprüche einschließlich aller zugehörigen Kosten, Auslagen und Schäden, die von Dritten geltend gemacht werden aus und im Zusammenhang mit tatsächlichen oder angeblichen Verletzungen von Rechten Dritter an geistigem Eigentum oder Softwarelizenzen; dies gilt nicht, soweit die Verletzung von Rechten Dritter von G DATA und/oder deren Mitarbeitern zu vertreten sind.

1.7
Der Kunde versichert, dass jegliche Computer-Hardware und -Software, zu deren Einsatz und Modifizierung G DATA im Zuge der G DATA Computer Soforthilfe veranlasst ist, entweder sein Eigentum ist oder ihm hierfür eine rechtmäßige und zum Zeitpunkt der G DATA Computer Soforthilfe gültige Lizenz erteilt wurde.

 


Vergütung und Zahlungsbedingungen 

Der Kunde ist verpflichtet, die durch den Service-Vertrag festgelegte Vergütung zu zahlen. Nach der G DATA Computer Soforthilfe erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail. Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sind sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde kann per Überweisung oder Lastschrift bezahlen. 

Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Kunde G DATA, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 10 bis 15 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (pre-Notifikation) wird auf 5 Tage vor dem Einzug verkürzt. Der Kunde ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Kontos zum Zeitpunkt des Einzugs zu sorgen. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat dieser die anfallenden Kosten zu tragen. 

Gültig sind die Preise laut G DATA Preisliste unter www.gdata.de/computersoforthilfe

Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent.

G DATA ist berechtigt, die Preisliste für die Zukunft nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.

  

Haftung

G DATA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Ferner haftet G DATA für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, sofern es sich dabei um eine wesentliche Pflicht (Hauptpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Dienstleistungen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Preises der G DATA Computer Soforthilfe. 

Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Produkthaftpflichtgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder die Beschädigung von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen. 

Die Haftung ist ausgeschlossen für Datenverluste, die durch Inkompatibilität von auf der Hardware des Kunden befindlicher Komponenten mit neuer oder zu konfigurierender Software verursacht werden und für Störungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder störende nicht vollständig entfernte Treiber entstehen. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen der G DATA. 

 

Datenschutz 

Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) davon unterrichtet, dass G DATA als Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet. G DATA hat Mitarbeiter und Dritte, deren sie sich bei der Durchführung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und ferner die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. G DATA ist berechtigt, Kundendaten unter Beachtung der Vorschriften des § 28 BDSG offenzulegen, soweit sie sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung für Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern der Datenverarbeitungsanlagen des Kunden oder der vorgenannten Dritten notwendig ist. 

G DATA ist nach besten Kräften bemüht, die ihr überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenbearbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren und Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Die Haftung von G DATA wird für das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich ausgeschlossen. 

G DATA setzt es als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Kunden eine jederzeit funktionsfähige Datensicherung vorliegt. Die Durchführung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt ausschließlich dem Kunden, es sei denn, G DATA hat die Verpflichtung zur Datensicherung ausdrücklich schriftlich übernommen. Ersatzansprüche des Kunden gegen G DATA für den Verlust von Daten sind bei nicht ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden ausgeschlossen. 

Sollte G DATA durch G DATA Computer Soforthilfe Zugriff auf bestimmte Informationen und Materialien des Kunden erhalten, die der Kunde als vertraulich ansieht und die für den Kunden von substantiellen Wert sind, sichert G DATA zu, dass sie keine derartige Information, die ihr vom Kunden offengelegt wird, auf irgendeine Art und Weise einer unbefugten dritten Person offenlegen wird. G DATA ist lediglich berechtigt, vertrauliche Informationen eigenen Mitarbeitern oder befugten Partnern, die unmittelbar in die Durchführung der G DATA Computer Soforthilfe einbezogen sind, offen zu legen. 

 

Schlussbestimmungen

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Service-Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der G DATA auf einen Dritten übertragen.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der G DATA Computer Soforthilfe ist Bochum, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der Europäischen Union hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. 

 

Anhang 

Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht 

Soweit Sie beim Besuch unserer G DATA Homepage oder anderweitig im Wege des Fernabsatzes bestellen, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

Die wesentlichen Merkmale der von G DATA angebotenen Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des G DATA Internetangebots.

Die Präsentation der G DATA Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot seitens G DATA dar. Erst die Bestellung durch Sie als Kunde ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots durch G DATA versenden wir an Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Damit kommt der Service-Vertrag zwischen Ihnen und G DATA zustande.

 

W i d e r r u f s b e l e h r u n g 

Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das folgende Widerrufsrecht: 

Als Verbraucher haben Sie das Recht, diesen Service-Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie G DATA (G DATA CyberDefense AG, G DATA Campus, Königsallee 178 a, 44799 Bochum, Telefonnummer: +49 234 9762-0, Telefaxnummer: +49 234 9762-299, E-Mail-Adresse: revoke@gdata.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, per Telefax oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Service-Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dazu das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie G DATA die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie G DATA insoweit ggf. Wertersatz leisten. 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für G DATA mit deren Empfang.

Haben Sie verlangt, dass die G DATA Computer Soforthilfe während der Laufzeit der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie G DATA eine angemessene Vergütung zu zahlen, die dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Widerrufserklärung bereits erbrachten G DATA Computer Soforthilfe im Verhältnis zum Gesamtumfang der vereinbarten G DATA Computer Soforthilfe entspricht. 

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Service-Vertrag widerrufen möchten, können Sie das folgende Widerrufsformular verwenden:

 

An 

Fa. G DATA CyberDefense AG 

G DATA Campus 

Vertragsmanagement

Königsallee 178 a

44799 Bochum

 

Per Telefax: +49 234 9762-299

Per E-Mail: revoke@gdata.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir

Vollständiger Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:  

 

den von mir/uns geschlossenen Service-Vertrag vom  ....   über G DATA Computer Soforthilfe für die Erbringung folgender Beratungsleistung(en)

 

( ) 1.1 Installation und Beratung 

( ) 1.2 Kleine Inspektion 

( ) 1.3 Große Inspektion 

( ) 1.4 Ein-Jahr-Service 

( ) 1.5 Ein-Jahr-Service (Abonnement)

( ) 1.6 Individuelle Schulung / Spezielle Aufgabenstellung 

 

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung per Brief/Faxbrief)

 

Datum, 

 

Letzte Aktualisierung, 14.05.2024